
Grün reden, konkret schreiben
Grün reden, konkret schreiben EmpCo: Umweltaussagen richtig formulieren Seit dem 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie. Wörter wie umweltfreundlich oder klimaneutral dürfen Unternehmen nur noch verwenden, wenn sie sie belegen können. Das sieht nach einem juristischen Problem aus. In Wahrheit ist es ein sprachliches. Woher das Wort nachhaltig kommt Die Geschichte beginnt im Wald. 1713 erschien in Leipzig ein dickes Buch über Forstwirtschaft, die Sylvicultura oeconomica des sächsischen Oberberghauptmanns Hans Carl von Carlowitz. Sachsen fehlte damals das Holz, für den Bergbau ebenso wie für Hausbau, Heizung und Küche. Carlowitz forderte deshalb eine Bewirtschaftung, die dauerhaft trägt, eine continuierliche, beständige und nachhaltende Nutzung, wie er schrieb. Ein Detail dieser Geschichte erzählt man selten. Die Forstwissenschaftler Huss und von Gadow, die das Buch genau untersucht haben, vermuten, dass Carlowitz das Wort nachhaltend vor allem aus stilistischen Gründen wählte. Er suchte ein weiteres Synonym für beständig, immerwährend und pfleglich, um sich nicht zu wiederholen. Das Wort, aus dem später nachhaltig wurde, entstand also vermutlich als Variation. Dreihundert Jahre später steht es auf Lebensmitteln, Kleidung und in Geschäftsberichten. Es ist zu dem geworden, was sein Urheber vermeiden wollte, zur Wiederholung. Was die EmpCo-Richtlinie für Umweltaussagen ändert Mit dieser Wiederholung ist nun zumindest teilweise Schluss. Die Europäische Union hat 2024 eine Richtlinie verabschiedet, die unter ihrem Kürzel EmpCo bekannt ist, ausgeschrieben Empowering Consumers for the Green Transition. Sie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche und überprüfbare Informationen über die Umwelteigenschaften von Produkten verschaffen und Greenwashing eindämmen, also die Kunst, die eigene Umweltbilanz schöner zu reden, als sie ist. Wie nötig das war, hat die EU-Kommission selbst untersucht. In einer Studie aus dem Jahr 2020 bewertete sie 53,3 Prozent der geprüften Umweltaussagen als vage, irreführend oder unfundiert. 40 Prozent waren gar nicht belegt. Deutschland hat die Vorgaben zu Umweltaussagen über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt, kurz UWG. Ein zweites Gesetz regelt neue Informationspflichten vor Vertragsschluss. Der Bundestag beschloss die Änderungen im Dezember 2025, im Februar 2026 wurden sie verkündet. Seit dem 27. September 2026 gelten sie verbindlich. Was das bedeutet, lässt sich am Wortschatz ablesen. Umweltfreundlich, grün, klimafreundlich, ökologisch, biologisch abbaubar, all diese Begriffe dürfen Unternehmen nur noch verwenden, wenn sie sie belegen können. Wer eine gute Verpackung hat, darf nicht das ganze Produkt zum Umweltprodukt erklären. Wer seine Emissionen lediglich durch gekaufte Zertifikate ausgleicht, darf ein Produkt nicht mehr klimaneutral nennen. Wer verspricht, bis 2045 klimaneutral zu sein, braucht einen detaillierten, messbaren Plan, den ein unabhängiger externer Sachverständiger regelmäßig prüft. Und selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sind nicht mehr erlaubt. Eine allgemeine Schonfrist gibt es nicht. Der Bundestag hat zwar angeregt, Ware, die bereits im Handel ist, noch ein Jahr lang abverkaufen zu lassen, bindend ist diese Anregung aber nicht. Verfolgen werden Verstöße vor allem Mitbewerber sowie Verbraucherverbände und Wettbewerbsverbände, und zwar auf dem Weg, den deutsche Unternehmen gut kennen, mit der Abmahnung. Greenwashing oder Bequemlichkeit. Warum so viele Green Claims scheitern Man könnte das alles für einen Feldzug gegen Täuscher halten. Nicht jede vage Aussage dürfte jedoch auf Absicht beruhen. Häufig steckt dahinter schlicht Bequemlichkeit. Umweltfreundlich ist schnell geschrieben. Der Satz, der erklärt, was an einem Produkt tatsächlich besser ist, kostet dagegen Arbeit. Jemand müsste im Einkauf nachfragen, in der Produktion, beim Lieferanten. Jemand müsste Zahlen suchen und prüfen, ob sie stimmen. Also bleibt das Adjektiv stehen, weil es niemandem wehtut. Diese Bequemlichkeit hat einen Preis, und zwar nicht erst seit dem neuen Gesetz. Ein Wort, das überall steht, verliert seine Bedeutung. Auch bei Siegeln ist das so. Eine weitere EU-Studie aus dem Jahr 2021 stufte mehr als die Hälfte von 232 untersuchten Umweltzeichen als schwach oder gar nicht verifiziert ein. Nach Einschätzung der Kommission begegnet ein erheblicher Teil der Verbraucher solchen intransparenten Zeichen deshalb mit Skepsis. Insofern verlangt der Gesetzgeber nichts Exotisches. Er verlangt, was jede gute Redaktion von einem Text verlangt. Er soll konkret sein, überprüfbar und ehrlich in seiner Reichweite. Umweltaussagen richtig formulieren. Vier Beispiele Wie das aussieht, zeigt sich am besten am Material. Die folgenden Beispiele sind erfunden, und die Zahlen darin sind Platzhalter. Sie zeigen eine Richtung, keine rechtlich geprüfte Formulierung. Nehmen wir eine Verpackung, die ihr Hersteller bisher umweltfreundlich nennt. Ehrlicher und zugleich überzeugender wäre der Satz, die Verpackung bestehe zu 80 Prozent aus Recyclingkarton. Die neue Fassung behauptet weniger und sagt mehr. Sie nennt eine Eigenschaft, die sich nachprüfen lässt, und sie bleibt bei der Verpackung, statt das ganze Produkt zu adeln. Schwieriger wird es beim klimaneutralen Versand, einem Versprechen, das oft auf Kompensation beruht. Hier hilft nur ein Perspektivwechsel. Statt eine Eigenschaft zu behaupten, beschreibt das Unternehmen, was es tut, etwa dass es Bestellungen bündelt und aus einem zentralen Lager verschickt, um Wege zu sparen. Unterstützt es zusätzlich Klimaschutzprojekte, kann es davon erzählen. Nur darf aus dieser Unterstützung keine Eigenschaft des Pakets mehr werden. Wo genau die Grenze verläuft, klärt im Einzelfall die Rechtsberatung. Heikel sind auch die großen Zukunftsversprechen. Der Satz, man werde bis 2040 klimaneutral sein, wirkt mutig und kostet in der Formulierung nichts. Heute kostet er einen Plan. Eine tragfähige Fassung könnte lauten, das Unternehmen wolle die Emissionen seiner Produktion bis 2030 halbieren, lege seinen Umsetzungsplan mit Zwischenzielen offen und lasse ihn jährlich von einem unabhängigen Gutachter prüfen. Diese Fassung setzt allerdings voraus, dass es Plan und Prüfung gibt. Fehlt beides, ist die beste Formulierung keine. Das Versprechen verschwindet, bis es sich belegen lässt. Und schließlich die nachhaltige Kollektion, ein Klassiker der Modebranche. Nachhaltig sagt hier alles und nichts. Tragfähiger ist der Hinweis, die Shirts bestünden aus zertifizierter Bio-Baumwolle, verbunden mit der Angabe, welches Zertifikat das ist und wer es vergibt. Aus diesen Fällen lässt sich eine einfache Methode ableiten. Vor jeder Umweltaussage stehen drei Prüfungen, nach dem Was, nach dem Maß und nach dem Prüfer. Was genau ist besser, woran lässt es sich messen, wer hat es bestätigt. Fehlt eine dieser drei Antworten, fehlt meist auch die Grundlage für den Satz. Nachhaltigkeitskommunikation prüfen. Wo die Floskeln stecken Verpackungen und Werbeanzeigen haben viele Unternehmen bereits im Blick. Die Floskeln wohnen aber auch an Orten, an die im Alltag




